Prüfungen von gebäudetechnischen Anlagen sind von zentraler Bedeutung für die Sicherheit beim Betrieb von Gebäuden. Das gilt sowohl für die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele (Gesundheit, Umweltschutz etc.) als auch die Anlagenverfügbarkeit.
Gesetzliche Sicherheitsanforderungen dabei hängen jeweils von Art und Nutzung dieser Anlagen ab. So sind Anlagenprüfungen durch unabhängige Sachverständige oder Sachkundige als Betreiberpflichten gesetzlich, z.B. in den Prüfverordnungen für Sonderbauten, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung oder auch der Energieeinsparverordnung, gefordert.
Als Prüforganisation im TÜV NORD Konzern führen wir für Sie diese Prüfungen nicht nur unabhängig und sachverständig durch, sondern unterstützen Sie damit auch bei der Wahrnehmung Ihrer Betreiberverantwortung.
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